Abnahme des Hundeführerscheins

In Niedersachsen müssen Hundehalter:innen seit Juli 2013 ihre Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung nachweisen können.

Dabei ist die theoretische Prüfung vor Anschaffung des Hundes und die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Die theoretische Prüfung befasst sich dabei mit allen Belangen der Hundehaltung. Beispielfragen findest du auf der Homepage des Niedersächischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Dort findest du auch Literaturvorschläge zur Vorbereitung auf die Prüfung.

 

In der praktischen Prüfung geht es darum zu zeigen, dass sich das Hund-Mensch-Team in der Öffentlichkeit bewegt ohne eine Gefahr oder Belästigung für andere darzustellen und du als Halter:in deinen Hund entsprechend gut einschätzen und durch die Umwelt führen kannst.

 

 

Du hast in der Hundeschule die Möglichkeit, den Sachkundenachweis für Hundehalter:innen in Theorie und Praxis abzulegen.

 

Die Theoretische Prüfung wird am Computer durchgeführt, in der Regel in einem unserer Trainingsräume. Das Material dafür wird von uns gestellt.

Die praktische Prüfung nehmen wir in Hannover in der Nähe der Neuen Bult ab und in Peine im Stadtpark.

In Hannover kannst du mit der erfolgreich abgelegten Prüfung eine Ausnahmegenehmigung für den Freilauf beantragen. Dazu muss der Prüfungsteil in der Grünanlage ohne Leine absolviert werden. Weitere Informationen sowie das Antragsformular zum Download findest du hier.

 

Bitte melde dich für ein Informationsgespräch und ggf. eine Terminvereinbarung dafür telefonisch oder per email oder über unser Kontaktformular.